Hebammenhilfe bei Still-und Ernährungsschwierigkeiten
Nach der 12. Lebenswoche Eures Kindes stehe ich Euch auch bei Stillproblemen bis hin zum Abstillen zur Verfügung. Auch wenn Du nicht stillst, kannst Du bis zum 9. Lebensmonat Hebammenhilfe in Anspruch nehmen, wenn es Schwierigkeiten bei der Beikosteinführung gibt. Die Krankenkasse übernimmt nach der 12. Lebenswoche bis zu acht weitere Besuche oder Beratungen. Weitere Termine zahlt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich angeordnet sind.
Beikostberatung
B(r)eikost, gemeinsam Essen macht Spaß!
Im Beikostseminar besprechen wir die möglichen Reifezeichen Ihres Kindes und wann laut aktueller Empfehlungen mit der Beikosteinführung begonnen werden kann.
Die Hebammenhilfe ist eine Leistung, die durch die Krankenkasse übernommen wird. Der Workshop hingegen ist kostenpflichtig.